BFSG

Auch: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, Barrierefreiheit, barrierefreie Website, European Accessibility Act, EAA

Kurz gesagt.

Das BFSG verpflichtet viele Unternehmen, Online-Angebote für Verbraucher barrierefrei zu machen. Es gilt seit 28.06.2025, vor allem für Shops und Online-Buchungen.

So funktioniert das.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt eine EU-Richtlinie um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Es betrifft unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr: Angebote, über die Verbraucher online einen Vertrag abschließen. Also vor allem Onlineshops, Buchungs- und Terminstrecken mit Vertragsschluss.

Barrierefrei heißt: Auch Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen können die Seite nutzen, etwa mit Screenreader oder nur per Tastatur.

Wer ist betroffen?

  • Betroffen: Angebote an Verbraucher, über die online ein Vertrag zustande kommt, zum Beispiel ein WooCommerce-Shop
  • In der Regel nicht betroffen: reine Info- oder Visitenkarten-Websites und reine B2B-Angebote
  • Ausgenommen bei Dienstleistungen: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme

Was das für dich heißt.

Für den Handwerker mit Kontaktformular ändert sich rechtlich meist nichts. Wer einen Shop betreibt, sollte prüfen, ob er unter das Gesetz fällt. Praktisch geht es um Dinge wie ausreichende Kontraste, Bildbeschreibungen per Alt-Text, saubere Überschriften, beschriftete Formularfelder und Bedienung per Tastatur. Dazu kommt eine Erklärung zur Barrierefreiheit.

Ehrlich gesagt: Vieles davon macht eine Seite für alle besser, auch ohne Pflicht.

So machen wir das.

Unsere Empfehlung: Kläre zuerst, ob dein Angebot überhaupt unter das BFSG fällt. Wenn ja, lass die Seite gezielt auf Barrierefreiheit prüfen, bevor du an Einzelheiten schraubst. Einen ersten Eindruck vom Zustand deiner Seite gibt unser kostenloser Website-Check. Ob und wie das Gesetz für dich gilt, entscheidet im Einzelfall ein Anwalt.

Erklärt von dbw media, zuletzt geprüft am .