Impressum

Auch: Anbieterkennzeichnung, Impressumspflicht, § 5 DDG

Kurz gesagt.

Das Impressum sagt, wer hinter einer Website steht und wie man dich erreicht. Für geschäftliche Websites ist es Pflicht, geregelt in § 5 DDG.

So funktioniert das.

Das Impressum ist das Klingelschild deiner Website. Wer die Seite besucht, soll sehen, mit wem er es zu tun hat und wie er dich erreicht. Die Pflicht steht in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das im Mai 2024 das alte Telemediengesetz abgelöst hat. Inhaltlich hat sich dabei wenig geändert.

Das Impressum muss leicht zu finden sein, üblich ist ein Link im Fußbereich jeder Seite.

Was muss im Impressum stehen?

Die Grundangaben sind für fast alle Betriebe gleich, dazu kommen je nach Rechtsform und Beruf weitere:

  • Name bzw. Firma, bei Gesellschaften mit Rechtsform und Vertretungsberechtigten
  • ladungsfähige Anschrift, kein Postfach
  • E-Mail-Adresse und ein weiterer schneller Kontaktweg
  • Registereintrag und Umsatzsteuer-ID, falls vorhanden
  • bei Handwerk und Maklern gegebenenfalls Kammer, Aufsichtsbehörde und Berufsangaben

Ist die Telefonnummer im Impressum Pflicht?

Nicht zwingend, aber dringend empfohlen. Das Gesetz verlangt Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation ermöglichen. Der Europäische Gerichtshof hat 2019 entschieden, dass dafür nicht in jedem Fall eine Telefonnummer nötig ist, wenn es einen anderen gleich schnellen Weg gibt.

In der Praxis ist die Telefonnummer der sicherste Weg, diese Anforderung zu erfüllen. Für einen Betrieb, der Anfragen will, ist sie ohnehin sinnvoll.

So machen wir das.

Beim Bau einer Website legen wir die Impressum-Seite mit an. Die Angaben, die zu deiner Rechtsform und deinem Beruf gehören, kommen von dir. Die Datenschutzerklärung nach der DSGVO ist ein eigenes Dokument und kommt zusätzlich dazu. Den rechtlichen Inhalt prüfen wir nicht verbindlich, im Einzelfall entscheidet ein Anwalt.

Erklärt von dbw media, zuletzt geprüft am .