So funktioniert das.
AVV steht für Auftragsverarbeitungsvertrag. Wenn ein Dienstleister Daten deiner Kunden oder Besucher für dich verarbeitet, bleibst du nach der DSGVO verantwortlich. Der Vertrag nach Art. 28 DSGVO legt fest, dass der Dienstleister die Daten nur nach deiner Weisung nutzt, sie schützt und nicht für eigene Zwecke verwendet.
Vergleich: Du gibst deine Kundenkartei einem Archivdienst. Der darf sie lagern, aber nicht lesen, weitergeben oder verkaufen. Der AVV schreibt das fest.
Mit wem brauche ich einen AVV?
Typische Fälle rund um die Website:
- dein Webhosting, weil auf dem Server Formulardaten und Logdateien liegen
- dein Newsletter-Tool, weil es die E-Mail-Adressen speichert
- eine Agentur mit Zugang zur Website, etwa für die WordPress-Wartung
- externe Dienste wie Buchungs- oder Terminsysteme
Was das für dich heißt.
Große Anbieter stellen den AVV meist fertig im Kundenkonto bereit, oft genügt ein Klick. Du musst ihn nur abschließen und ablegen. Fehlt er, ist das ein Verstoß, auch wenn sonst alles sauber läuft. Nicht jeder Dienstleister braucht einen: Wer keine Daten von dir bekommt, fällt nicht darunter.
So machen wir das.
Wenn wir deine Website hosten oder warten, haben wir Zugriff auf die Daten darauf. Dafür gehört ein AVV dazu. Unsere Empfehlung: Lege eine Liste aller Dienstleister an und hake ab, mit wem ein AVV besteht. Welche Fälle bei dir genau darunter fallen, klärt im Einzelfall ein Anwalt oder Datenschutzbeauftragter.